Zuwendungsbestätigung

Zuwendungsbestätigung

Herzen berühren e.V. ist auf Grund der Förderung gemeinnütziger Zwecke von der Körperschaftssteuer befreit. Daher dürfen wir Zuwendungsbestätigungen für die Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke ausstellen. Bei Spenden unter 300 € genügt der Kontoauszug zur Vorlage beim Finanzamt, bei Spenden über 300€ sind wir zur Ausstellung der Zuwendungsbestätigung verpflichtet.

Gerne stellen wir Ihnen eine Zuwendungsbestätigung aus, wenn Ihre Spende auf unserem Konto eingegangen ist. Das ist immer ohne Probleme möglich, wenn Sie auf einem Überweisungsträger Ihre Adresse angeben. Des Weiteren bitten wir Sie darum im Verwendungszweck anzugeben, für welches Projekt oder für welche Spendenaktion Sie gerne spenden möchten.

Des Weiteren bitten wir um Verständnis, dass wir die Zuwendungsbestätigungen quartalsweise ausstellen.

Bei Fragen können Sie uns unter +49 (0) 6571 91 33 20 oder per Email info@herzenberuehren.de erreichen.